Fotonutzung/Bildrechte

Fotonutzung / Bildrechte


Der kleine Knigge

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Was ihr mit den Fotos machen dürft

Wenn nicht anders mit uns vereinbart, erhaltet ihr das einfache private Nutzungsrecht zur Verwendung in privaten Sozialen und Print-Medien, sowie auf privaten Webseiten zeitlich unbeschränkt mit Namensnennung.

Die Fotos dürfen im privaten Umfeld gezeigt, ausgedruckt und aufgehangen werden. Ihr dürft sie bspw. für Dankes- oder Einladungskarten verwenden. Ihr dürft sie auf euren privaten Social Media Kanälen oder der privaten Website zeigen.

Namensnennung

Sehr gerne dürft ihr die Fotos in sozialen Medien unverändert teilen/posten. Ihr dürft die Fotos auch gern für euer Profil- oder Titelbild verwenden.

Bei der Veröffentlichung in den sozialen Medien und auf eurer privaten Website (keine kommerzielle Nutzung) müsst ihr uns jedoch als Urheber nennen, wenn wir nichts anderes abgesprochen haben.

Alle Infos zur Namensnennung findet ihr hier.

Was ihr mit den Fotos nicht machen dürft

Bei Veröffentlichung auf euren privaten Social Media Kanälen oder der privaten Website:
Die Fotos dürfen nicht verändert werden. D.h. ihr dürft sie nicht aus- oder zuschneiden, keinen Filter darüber legen, farblich nicht verändern. Sie müssen in dem von uns ausgelieferten Zustand belassen werden. Es dürfen keine Bild-Collagen aus den Fotos erstellt werden.

Die Fotos dürfen nicht kommerziell genutzt werden. D.h. z.B. dürft ihr sie nicht zur Vermarktung nutzen. Ihr dürft sie auch nicht auf eure Website stellen, wenn ihr damit Geld verdient. Um ein „kommerzielles Nutzungsrecht“ zu erhalten, sprecht uns bitte an.

Die Fotos dürfen nicht in Gewinnspiele oder Foto-Contests eingereicht werden.

Fotos dürfen in Zeitungen/Zeitschriften/Internetartikeln nicht ohne unsere Zustimmung und Namensnennung abgedruckt/verbreitet werden, da wir die Urheber sind und euch zunächst nur das private Nutzungsrecht einräumen. Sprecht uns in diesem Fall bitte an.

Wenn ihr die Fotos für einen bestimmten nicht privaten Zweck verwenden wollt, kommt bitte auf uns zu, damit wir die Details besprechen können.

Was wir mit den Fotos machen

Wir beachten das Persönlichkeitsrecht und veröffentlichen Aufnahmen für Portfolio und Marketing nur nach Rücksprache und eurer Zustimmung.

Das Kleingedruckte

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum (hier: Fotos) und kennzeichnet eine Person als Schöpfer eines Werkes und gibt ihm das alleinige Recht über sein Werk zu bestimmen. Jedes Foto hat einen Urheber, egal ob es der verwackelte Schnappschuss im Familienalbum oder das perfekt gestaltete Foto in einem Hochglanz-Magazin ist. Als Urheber eines Fotos gilt ausnahmslos derjenige, der das Foto aufgenommen hat. Und nur der Urheber des Fotos darf bestimmen, was mit dem jeweiligen Foto gemacht werden darf. Das Urheberrecht kann darum auch nicht weitergegeben oder verkauft werden. Der Urheber kann aber Nutzungsrechte vergeben oder verkaufen.

Privates Nutzungsrecht

Das private Nutzungsrecht erhält man automatisch, wenn man seine Fotos bekommt. Das private Nutzungsrecht berechtigt, wie der Name schon sagt, die Fotos für private Zwecke zu nutzen. Sie dürfen also zu Hause aufgestellt oder aufgehangen werden und an Freunde und Verwandte verschenkt werde. Sie dürfen auch auf privaten Einladungskarten o.ä. gedruckt und verschickt werden. Sie dürfen ohne Erlaubnis nicht auf den eigenen Social Media Kanälen öffentlich gepostet werden.

Mit dem privaten Nutzungsrecht dürfen keine gewerblichen oder kommerziellen Zwecke verfolgt werden und die Bilder dürfen auch nicht an Dritte weitergeben werden, die ihrerseits die Fotos gewerblich oder kommerziell nutzen. Zudem ist zu beachten, dass die Fotos nicht bearbeitet oder grundlegend verändert werden dürfen.

Kommerzielles Nutzungsrecht

Das kommerzielle Nutzungsrecht berechtigt dazu ein Foto gewerblich oder kommerziell zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht muss zusätzlich vereinbart und erworben werden! Jede Vereinbarung kann dabei anders aussehen, denn der Umfang und somit auch der Preis des gewerblichen Nutzungsrechts richtet sich nach dem Verwendungszweck. Deshalb ist es wichtig bei der Vergabe eines Fotoauftrages vorher zu besprechen wie und in welchem Umfang die Fotos später genutzt werden sollen.

Beispiel: Die Nutzungsrechte, die ein lokaler Friseur für ein Foto erwirbt, welches im Schaufenster verwendet werden soll, sieht anders aus als die Nutzungsrechte für ein internationales Unternehmen, welches ein Foto weltweit mehrfach für eine Werbekampagne nutzt.

Das Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht schützt die auf den Fotos abgebildete(n) Person(en). Jeder Fotograf, egal ob Profi oder jemand, der auf der Straße einen Schnappschuss macht, ist daher rechtlich verpflichtet, Fotos nicht ohne Einverständnis zu verwenden oder zu veröffentlichen.

Die Namensnennung

Jeder Urheber hat grundsätzlich das Recht bei einer Veröffentlichung namentlich genannt zu werden! Egal ob die Fotos nun gedruckt oder im Internet veröffentlicht werden. Hier muss mit dem Urheber der Fotos abgesprochen werden, ob eine namentliche Nennung erfolgen soll und in welcher Form sie dargestellt werden soll. Ist die Namensnennung vom Urheber gewünscht, dann kann sie nach Absprache direkt im oder in der Nähe des Fotos erfolgen oder aber, falls vorhanden, im Impressum.